Page 56 - Entlebucher Brattig 2019
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               Der Kampfrichter im Sägemehlring
               verfolgt den Kampf akribisch und
               beurteilt, wenn das Resultat gut ist.
               [Bilder Guido Bucher]                                 Punktzahl ist ein Kriterium, aber nicht das einzige. Es
                                                                     müssen nicht zwingend Schwinger mit der gleichen
                                                                     Punktzahl gegeneinander antreten. Die Punktedifferenz
               gewonnenen Schlussgang, egal wie er gewonnen wird,    zwischen den Schwingern darf aber nicht zu gross sein.
               grundsätzlich die Note 10.00 geschrieben. Bei allen   Das Einteilungskampfgericht hat keinen Einfluss auf
               anderen Siegen, also wenn die beiden Schulterblätter  die Notengebung, diese obliegt ausschliesslich den
               das Sägemehl zum gültigen Resultat nacheinander       Kampfrichtern auf dem Platz.
               berühren, wird die Note 9.75 geschrieben. Bei unent-  Das Einteilungskampfgericht ist hingegen verantwortlich
               schiedenen Gängen ist die Maximalnote 9.00. Sie wird  für die Zwischen- und Schlussranglisten. Und da sind
               nur bei überdurchschnittlicher, technisch hochstehender  einzig und allein die erzielten Punkte massgebend.
               und angriffiger Schwingerarbeit erteilt. Sonst, und das ist  Schwinger mit gleicher Punktzahl sind auch im gleichen
               in der Mehrheit der Fall, wird die Note 8.75 geschrieben.  Rang klassiert, sie werden einfach in a, b, c usw. unter-
               Die gleichen Kriterien gelten auch für die Höchstnote  rangiert. Aber auch innerhalb des gleichen Ranges gibt
               bei einem verlorenen Gang, nämlich die Note 8.75.     es noch einmal ein Rangierungskriterium. Weniger Nieder-
               Werden diese Kriterien nicht erfüllt, erhält der Schwinger  lagen auf dem Notenblatt bedeutet weiter vorne im
               8.50 Punkte.                                          gleichen Rang. Bei Gleichheit entscheidet das Alphabet,
                                                                     in geraden Jahren von A bis Z, in ungeraden Jahren
               Rangliste wird nach Punkten erstellt                  von Z bis A. Das Einteilungskampfgericht bestimmt
                                                                     auch, bis zu welcher Punktzahl der Kranz abgegeben
               So sammelt jeder Schwinger in jedem Gang seine        wird. Diese Punktzahl ist nicht immer gleich. Auch das
               Punkte. Nach jedem Gang werden die Notenblätter, auf  ist im technischen Regulativ geregelt. Die Kranzquote
               welchem die Punktzahlen eingetragen werden, ein-      liegt bei 15 Prozent der angetretenen Schwinger. Werden
               gesammelt und im Rechnungsbüro addiert. Die Noten-    die 15 Prozent nicht erreicht, ist der nächstfolgende
               blätter gehen dann zum Einteilungskampfgericht,       Rang kranzberechtigt. Dabei dürfen aber 18 Prozent auf
               welches den nächsten Gang einteilt. Die bisher erzielte  keinen Fall überschritten werden.
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